Allgemeine Geschäftsbedingungen der Getränkevertrieb Neißeland GmbH

Stand Juni 2022

 

1. Anwendungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Getränkevertrieb Neißeland GmbH - nachstehend "GVN" genannt - und ihren Geschäftspartnern - nachstehend "Kunde" genannt -, soweit nicht individuell etwas anderes vereinbart worden ist. Die AGB der Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprechen.

 

2. Vertragsschluss

Der Auftrag bzw. die Bestellung eines Kunden sind als einseitiges Angebot zum Vertragsabschluss zu werten. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden. Alle unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend.


3. Leistungs- und Lieferfristen, Teilleistungen

In unserer Werbung oder sonstigen Angebotsunterlagen enthaltene Abbildungen oder Zeichnungen sind nur maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht von GVN ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Unsere Leistungs- und Liefertermine sind ausschließlich unverbindliche Angaben, es sei denn, diese sind zwischen dem Kunden und GVN ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden. Sofern wir verbindliche Leistungs- und Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierrüber unverzüglich informieren und die voraussichtliche neue Leistungs- und Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Frist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere auch ein durch saisonale Erfordernisse bedingter Leergutengpass. Ist mit dem Kunden am Liefertag für die Leistung ein Zeitrahmen vereinbart, in dem die Anlieferung beim Kunden erfolgen soll, und nimmt der Kunde die anzuliefernde Ware innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens nicht an, so hat der Kunde die durch die erneute Anlieferung entstehenden Kosten zu tragen.

 

4. Mängelhaftung/ Gewährleistung

Die Waren werden in einwandfreier Beschaffenheit geliefert. Beanstandungen hinsichtlich der Menge der gelieferten und/oder zurückgenommenen Gebinde (Voll- und Leergut) sowie der Arten und Sorten der gelieferten Ware sind unverzüglich bei Empfang bzw. Abholung geltend zu machen.
Bei berechtigten Mängeln steht dem Käufer lediglich das Recht zu, Ersatzlieferung zu verlangen. Für den Fall, dass diese nicht zur Beseitigung der Mängel führt, bleibt ihm vorbehalten, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Weitergehende Ansprüche auch dritter Personen sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung der Ware durch den Käufer entstehen, ebenso wie nicht neue Ware, sind von der Gewährleistung nicht umfasst.
Ereignisse höherer Gewalt und sonstige unvorhersehbare Umstände berechtigen uns wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, sollte es sich um eine nicht nur vorübergehende Behinderung handeln oder sollten die Ereignisse die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der jeweiligen Leistung erheblich verändern. Im Falle des Rücktritts sind Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen. Unbeschadet der gesetzlichen Rücktrittsvoraussetzungen steht der GVN ein Recht zum Rücktritt insbesondere auch dann zu, wenn der Kunde über seine Kreditwürdigkeit betreffende Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, er seine Zahlungen einstellt oder die eidesstattliche Versicherung abgegeben oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt worden ist.

 

5. Preise

Die Lieferung/ Bereitstellung erfolgt zu den am Tage der Belieferung/ Bereitstellung für die jeweilige Kundengruppe gültigen Listenpreisen bzw. vereinbarten Abgabepreisen zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für zurück gelieferte Ware wird eine Aufwandsentschädigung in folgender Höhe erhoben: Fassware: 3,50€/Fass, Kastenware: 1,50€/Gebinde, Kartonware: 2,40€/Gebinde, Einzelflaschen Wein, Sekt, Spirituosen ab 0,5l: 0,40€/Flasche.
Geöffnete, unsaubere und beschädigte Ware sowie unvollständige und nicht sortenreine Kästen werden nicht zurückgenommen. Die Rücklieferung der Ware hat in unbeschädigten Originalkartons bzw. -kästen zu erfolgen.


6. Zahlungen

Die Zahlung hat sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Sofern dem Kunden durch eine besondere Vereinbarung eine Zahlungsfrist eingeräumt worden ist, hat die Zahlung spätestens am letzten Tag der Zahlungsfrist bei der GVN einzugehen.
Der Kunde hat Abrechnungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und Einwendungen innerhalb von 4 Wochen ab Zugang der Abrechnung schriftlich bei der GVN zu erheben. Anderenfalls gelten diese als genehmigt.
Bei Zahlungsverzug hat die GVN das Recht, Barzahlung zu verlangen oder weitere Lieferungen von der Bezahlung der Rückstände abhängig zu machen. Im Übrigen kann die GVN Zinsen in Höhe von 10 Prozent pro Monat ab Eintritt des Verzuges verlangen. Die Waren dürfen von dem Kunden weder verpfändet noch zur Sicherung Dritten übereignet werden.


7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises sowie sonstiger offener Forderungen unser Eigentum, das gilt auch dann, wenn einzelne oder unsere sämtlichen Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Im Falle des Zahlungsverzuges des Käufers sind wir berechtigt, die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware in Besitz zu nehmen.


8. Leergut/ Pfand

Paletten, Kisten, Mehrwegflaschen, Fässer usw. werden dem Kunden nur leihweise überlassen. Das Pfandgeld wird nach den jeweils gültigen Sätzen erhoben, es ist zugleich mit der Rechnung zu bezahlen. Der Käufer ist zur Rückgabe des Leergutes in ordnungsgemäßen Zustand verpflichtet. Für nicht zurückgegebenes Leergut ist Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu leisten. Das Pfand wird dabei angerechnet.
Der Käufer von Kohlensäure ist verpflichtet, die Kohlensäureflaschen nach Entleerung unverzüglich zurückzugeben. Wird die Kohlensäureflasche nach Ablauf von 12 Monaten nach Lieferdatum oder nach Beendigung der Geschäftsbeziehung nicht zurückgegeben, so sind wir berechtigt, Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu verlangen.


9. Miet- und Leihgegenstände

Eine Miete ist nur mit dem Bezug von Getränken möglich. Die Preise für die Mietgegenstände verstehen sich für einen Wochenendzeitraum. Sollten diese nicht zum vereinbarten Termin zurückgegeben werden, erfolgt eine Nachberechnung. Für verschmutzte Mietgegenstände wird eine Reinigungsgebühr von 30,00 €/Stunde fällig. Fehlmengen und defekte Mietgegenstände werden zum Wiederbeschaffungswert berechnet.


10. Datenverarbeitung

Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Kunden, gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, im Sinne der DSGVO zu verarbeiten.


11. Schriftform und Heilung

Abweichende Vereinbarungen von diesen Bedingungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von GVN schriftlich bestätigt wurden. Bei Unwirksamkeit einzelner Bedingungen gilt dasjenige als vereinbart, was dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.


12. Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Rothenburg/Oberlausitz. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.